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Der Begriff des Leistungswettbewerbs im schweizerischen Lauterkeitsrecht
von Michael BammatterBei Schaffung des ersten UWG von 1943 ist der «Leistungswettbewerb» als eine wesentliche Grundlage der Schweizer Wirtschaftsverfassung bezeichnet worden; demgegenüber erachtet die Botschaft zum revidierten Gesetz von 1986 den Begriff ausdrücklich als nicht mehr relevant. Ist dieser Meinungswechsel richtig? Hat die Forderung nach wirtschaftspolitischer Neutralität des Lauterkeitsrechts - bei den seit den Vierziger Jahren erheblich geänderten Verhältnissen - heute noch ihre Berechtigung? Unterscheiden sich die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz von denjenigen Deutschlands, wo der Begriff entwickelt worden und auch heute noch aktuell ist?