Jherings Juristisches Kabinett von Michael N. Rempel | Das kasuistische Element der Juristenausbildung bei Rudolph von Jhering. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Lehre von der Auslegung von Willenserklärungen. | ISBN 9783339101280

Jherings Juristisches Kabinett

Das kasuistische Element der Juristenausbildung bei Rudolph von Jhering. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Lehre von der Auslegung von Willenserklärungen.

von Michael N. Rempel
Buchcover Jherings Juristisches Kabinett | Michael N. Rempel | EAN 9783339101280 | ISBN 3-339-10128-0 | ISBN 978-3-339-10128-0

Jherings Juristisches Kabinett

Das kasuistische Element der Juristenausbildung bei Rudolph von Jhering. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Lehre von der Auslegung von Willenserklärungen.

von Michael N. Rempel

Ein junger Rechtsgelehrter veröffentlichte im Jahr 1847 ein erstaunliches kleines Buch, das auf seine Weise ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben hat. Es erreichte in 85 Jahren nicht weniger als 14 Auflagen und überlebte damit seinen Schöpfer, den großen Rechtswissenschaftler Rudolf von Jhering (1818-1892), um 40 Jahre. Nach diesem waren weitere namhafte Herausgeber Ferdinand Regelsberger, Theodor Kipp und Paul Oertmann sowie, für einen abgetrennten Teil, Otto Lenel. Das Buch wurde zudem in mehrere Sprachen übersetzt. Leben und Werk von Jhering standen schon oft im Zentrum rechtshistorischer Betrachtung, nicht aber diese »Zivilrechtsfälle ohne Entscheidungen«.

Die Untersuchung widmet sich der Wirkungsgeschichte dieser Fallsammlung, die für den Rechtsunterricht bestimmt war. Dabei werden auch ausgewählte Fälle, etwa der Speisekartenfall zur Auslegung von Willenserklärungen, detailgenau unter die Lupe genommen. Das Verständnis, das Jhering zu guter Rechtslehre vor Augen stand, weist bemerkenswerte Parallelen zu modernen Veranstaltungsformaten wie »Moot Courts« und »Legal Clinics« auf. Die Adressaten der Sammlung waren keineswegs Jurastudenten, sondern ihre Dozenten. Wenn man der didaktischen Konzeption nachspürt, die Jhering verfolgte, so trifft man auf Einsichten, die mit traditionellen (Fehl-)Vorstellungen zu einer angeblich praxisfernen, positivistischen Privatrechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts unvereinbar sind. Das gilt wohlgemerkt schon für die frühe Zeit, in den 50er Jahren jenes Jahrhunderts, in der Jhering selbst noch als junger Mann begriffsjuristischen Verirrungen angehangen und sie sogar eigenhändig auf die Spitze getrieben haben soll. Die dauerhaft starke Nachfrage nach seiner Fallsammlung belegt, dass er mit seinen didaktischen Überzeugungen, die er deutlich zur Sprache brachte – insbesondere in einer Plenarsitzung des Deutschen Juristentags –, zu keiner Zeit eine Außenseiterstellung eingenommen hat.