Gesetz über Ordnungswidrigkeiten von Erich Göhler | ISBN 9783406485916

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

von Erich Göhler und Hans Buddendiek
Mitwirkende
Autor / AutorinErich Göhler
Autor / AutorinHans Buddendiek
Buchcover Gesetz über Ordnungswidrigkeiten | Erich Göhler | EAN 9783406485916 | ISBN 3-406-48591-X | ISBN 978-3-406-48591-6

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

von Erich Göhler und Hans Buddendiek
Mitwirkende
Autor / AutorinErich Göhler
Autor / AutorinHans Buddendiek
Dieser bewährte Kommentar zeichnet sich aus durch
- übersichtliche, prägnante, verständliche und praxisbezogene Erläuterungen
- Beschränkung auf aktuelle Fragen
- vollständige und laufende Auswertung der Rechtsprechung und des Schrifttums
- besonders ausführliche Behandlung aller Fragen, die in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen.
Die 13. Auflage verarbeitet
- Anpassungen des OWiG durch das 11. Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes sowie durch das Gesetz zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts vom 19.4.2001
- das Gesetz zur Einführung des Euro im Berufsrecht der Rechtspflege, in Rechtspflegegesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, durch das die DM-Beträge nunmehr zum 1.1.2002 auf den Euro umgestellt werden
- die am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Bußgeldkatalog-Verordnung.
Grundlegend überarbeitet wurden die Erläuterungen zu den Konkurrenzen, zur Verjährung sowie zu den Tatbeständen des Besonderen Teils, insbesondere den §§ 116, 119, 120 und 122 OWiG.
Über mehr als 30 Jahre hat Dr. Erich Göhler mit seiner herausragenden Kommentierung den zentralen Stellenwert dieses Werkes begründet und gesichert. Mit der 13. Auflage haben nun erstmals Dr. Peter König, Vorsitzender Richter am Landgericht, und Dr. Helmut Seitz, Ministerialrat im Bayer. Staatsministerium der Justiz, die Fortführung des Werkes übernommen. Mit ihrer Qualifikation und beruflichen Erfahrung bieten sie die Gewähr, daß der Kommentar auch in den kommenden Jahren ein für die Praxis unentbehrliches Arbeitsmittel für jeden mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten befassten Praktiker bleiben wird.
Für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die für den Erlaß von Bußgeldbescheiden zuständig sind.