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Auf europäischer Ebene ist die Rechtsvereinheitlichung stark vorangeschritten. Hierfür können als Beispiel die neue Verfahrensverordnung und die neu gefasste Fusionskontrollverordnung genannt werden. Die neue Verfahrensverordnung stellt das Kartellanmeldeverfahren auf völlig neue Grundlagen. Das Anmeldeerfordernis entfällt, so dass das Risiko nachträglicher Verbote bei den Unternehmen verbleibt. Kernstück des Kommentars sind auf europäischer Ebene die einschlägigen Regelungen des EG-Vertrags sowie der Fusionskontrollverordnung und der verschiedenen Gruppenfreistellungsverordnungen.
Auf nationaler Ebene hat die 7. GWB-Novelle die Neuerungen der europäischen Verfahrensverordnung in deutsches Recht umgesetzt, so dass eine Gleichschaltung des nationalen und des europäischen Rechts auf diesem wichtigem Gebiet eingetreten ist. Vor dem Hintergrund, dass Kartellvereinbarungen zwischen Großunternehmen zunehmend Wirkungen entfalten, die über nationale Grenzen hinausgehen und daher auch das europäische Kartellrecht tangieren, ist die beschriebene Parallelisierung der Rechtsordnungen, die mit der 7. GWB-Novelle einhergeht, zu begrüßen.
Von besonderer Wichtigkeit ist außerdem die neue Technologie-Transfer-Verordnung. Diese regelt im Einzelnen, unter welchen Voraussetzungen Patent-, Marken- sowie Know-how-Lizenzen erlaubt sind.
- maßgebliche Autoren
- einbändiger Großkommentar
- das gesamte nationale und europäische Kartellrecht aktuell kommentiert
Die zweite Auflage kommentiert erstmals in einem Band das gesamte nationale und europäische Kartellrecht.
Inhaltlich ist die in den vergangenen drei Jahren ergangene umfangreiche Rechtsprechung zur 7. GWB-Novelle eingearbeitet. Das Werk ist auf dem neusten Stand und hat auch die in der Zwischenzeit erschienene Kommentarliteratur berücksichtigt.
- Art. 81 EG-Vertrag
- Art. 82 - 86 EG-Vertrag
- Gruppenfreistellungsverordnungen
- Kartellverfahrensverordnung
- Fusionskontrollverordnung
- Gewerbliche Schutzrechte
- Verkehr
- Landwirtschaft
- Drittstaatsbezogene Sachverhalte
- Drittstaatsverträge
- GWB
An dem Kommentar arbeiten mehr als 60 anerkannte und wissenschaftlich ausgewiesene Praktiker mit: