Anwaltsvergütung in Verkehrssachen von Norbert Schneider | Zivilsachen, Straf- und Bußgeldsachen, Verwaltungsrecht | ISBN 9783406604904

Anwaltsvergütung in Verkehrssachen

Zivilsachen, Straf- und Bußgeldsachen, Verwaltungsrecht

von Norbert Schneider
Buchcover Anwaltsvergütung in Verkehrssachen | Norbert Schneider | EAN 9783406604904 | ISBN 3-406-60490-0 | ISBN 978-3-406-60490-4

Anwaltsvergütung in Verkehrssachen

Zivilsachen, Straf- und Bußgeldsachen, Verwaltungsrecht

von Norbert Schneider
Zum Werk Der bekannte Gebührenrechtler Norbert Schneider legt einen Band zur Anwaltsvergütung in Verkehrssachen vor. Mandate im Verkehrsrecht haben naturgemäß meist vielfältige Bezüge zu mehreren Rechtsgebieten. Es gilt hier gerade wegen der Vielschichtigkeit der Mandate keine Gebühren zu verschenken. Diese Neuerscheinung erläutert die wichtigsten Gebührensachverhalte im Verkehrsrecht unter zivil-, bußgeld-, verwaltungs- sowie strafrechtlichen Gesichtspunkten und erleichtert damit eine sichere und vollständige Abrechnung der verdienten Anwaltsgebühren. Damit wird auch eventuellen Streitigkeiten über die Abrechnung vorgebeugt. Das Werk behandelt die Abrechnung in zivil-, verwaltungs-, straf- und bußgeldrechtlichen Verkehrsmandaten. Anhand zahlreicher Fallbeispiele und Abrechnungsmuster werden typische Abrechnungsfälle dargestellt, aber auch Hilfestellung für ungewöhnliche und seltene Konstellationen bei der Abrechnung dargereicht. Die Besonderheiten bei Rechtsschutzmandaten werden aufgezeigt. Praxistipps und Berechnungsbeispiele runden die Darstellung ab. Berücksichtigt wird auch das KostRÄG 2021 sowie die zwischenzeitlich hierzu seit Inkrafttreten ergangene Rechtsprechung und enthält einen Ausblick auf die zum 1.1.2025 geplanten Änderungen im Gebührenrecht, soweit sie Verkehrssachen betreffen.
Vorteile auf einen Blickbehandelt zivil-, bußgeld-, verwaltungs- und strafrechtliche Gesichtspunktemit Praxistipps und Berechnungsbeispielen nach KostRÄG 2021Behandlung von Rechtsschutzmandaten Zielgruppe Für Anwaltschaft und mit der Gebührenabrechnung betraute Kanzleimitarbeitende.