×
SGB II / SGB III / SGB II / SGB III 62. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: 1. Juni 2016
Zur Ergänzungslieferung
Die 62. Ergänzungslieferung hat den Stand 1. Juni 2016.
Schwerpunkte sind
- Anspruchsvoraussetzungen
- Zuständigkeit und Verfahren
Zielgruppe
Für Arbeits- und Sozialgerichte, Rechtsanwälte, Betriebe, Arbeitsagenturen, Gewerkschaften und Verbände.
Die 62. Ergänzungslieferung hat den Stand 1. Juni 2016.
Schwerpunkte sind
- Anspruchsvoraussetzungen
- Zuständigkeit und Verfahren
Zielgruppe
Für Arbeits- und Sozialgerichte, Rechtsanwälte, Betriebe, Arbeitsagenturen, Gewerkschaften und Verbände.