Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch Band 3: Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Dritter Abschnitt. Stille Gesellschaft §§ 230-237 | ISBN 9783406758430

Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch Band 3: Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Dritter Abschnitt. Stille Gesellschaft §§ 230-237

von Karsten Schmidt
Buchcover Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch Band 3: Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Dritter Abschnitt. Stille Gesellschaft §§ 230-237  | EAN 9783406758430 | ISBN 3-406-75843-6 | ISBN 978-3-406-75843-0

Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch Band 3: Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Dritter Abschnitt. Stille Gesellschaft §§ 230-237

von Karsten Schmidt
Zum Werk Diesen in 5. Auflage neu konzipierten Großkommentar bearbeiten namhafte Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar ist nach den Büchern des HGB gegliedert. Wo es dem HGB noch an systematischer Geschlossenheit fehlt - das ist vor allem in den Bereichen des Bankrechts und des Transportrechts, teilweise aber auch z. B. im Recht des Produktvertriebs und der Personengesellschaften der Fall -, geht die Darstellung, den Bedürfnissen der Praxis folgend, inhaltlich über die Gesetzeslage hinaus und strebt umfassende Information an. Der Kommentar orientiert sich in der Darstellung am Münchener Kommentar zum BGB. Band 3 widmet sich der Kommentierung zur Stillen Gesellschaft (§§ 230-237). In einer ausführlichen Darstellung von § 230 wird die mittelbare Teilhabe am Unternehmen systematisch aufgearbeitet. Berücksichtigt werden die Änderungen durch das am 1.1.2024 in Kraft getretene MoPeG.
Vorteile auf einen BlickRecht der Stillen Gesellschaft in wissenschaftlicher Tiefeausführliche Darstellung von Nießbrauch, Treuhand, stiller Beteiligung, Unterbeteiligung und Genussrechten als Möglichkeiten der mittelbaren Teilhabe Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Unternehmen, Verbände, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Bibliotheken.