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Zum Werk
Der 29. Juni 2023 ist ein historischer Moment für die Regulierung von Bitcoin, Stablecoins und anderen Kryptowerten, denn zu diesem Datum ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) in Kraft getreten.
Diese schafft das weltweit erste umfassende Regelungskorsett für das Recht der DLT-basierten Werteinheiten (Kryptowerte). Geregelt werden nicht nur die Emission von Kryptowerten, sondern auch die Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen mitsamt der Zulassung entsprechender Dienstleister, sowie den Marktmissbrauch im Kryptowerte-Handel.
Die Materie gilt als besonders anspruchsvoll, da sie die aufsichtsrechtliche Komplexität des EU-Finanzmarktrechts mit der Anwendung einer neuen Technologie verbindet. Dennoch wird man in der Beratung zum Bank- und Kapitalmarktrecht um das „Kryptorecht“ in Zukunft nicht herumkommen.
Vorteile auf einen Blickumfassender Überblick zu einem neuen Rechtsbereichdas breit aufgestellte Autorenteam (Wissenschaft/Behörden/Anwaltschaft) garantiert inhaltliche Tiefe bei hohem Praxisbezug Zielgruppe Für Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kreditinstitute, Fintechs, Wertpapierfirmen/Kryptowerte-Dienstleister, Verbände, Gerichte, Behörden (insb. Finanzaufsicht) und Hochschulen.
Vorteile auf einen Blickumfassender Überblick zu einem neuen Rechtsbereichdas breit aufgestellte Autorenteam (Wissenschaft/Behörden/Anwaltschaft) garantiert inhaltliche Tiefe bei hohem Praxisbezug Zielgruppe Für Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kreditinstitute, Fintechs, Wertpapierfirmen/Kryptowerte-Dienstleister, Verbände, Gerichte, Behörden (insb. Finanzaufsicht) und Hochschulen.