Rechtsprechung und Justizhoheit | Festschrift für Götz Landwehr zum 80. Geburtstag von Kollegen und Doktoranden | ISBN 9783412503192

Rechtsprechung und Justizhoheit

Festschrift für Götz Landwehr zum 80. Geburtstag von Kollegen und Doktoranden

herausgegeben von Volker Friedrich Drecktrah und Dietmar Willoweit
Mitwirkende
Beiträge vonEvelyn Haas
Beiträge vonPirmin Spieß
Beiträge vonRainer Biskup
Beiträge vonIngo Müller
Beiträge vonSabine Scholz-Fröhling
Beiträge vonCarolin O´Sullivan
Beiträge vonMichael Curt Köhler
Beiträge vonHeiko Morisse
Beiträge vonA. W. Heinrich Langhein
Beiträge vonMaximiliane Kriechbaum
Beiträge vonBenedict F. Heyn
Beiträge vonAndreas Ebert-Weidenfeller
Beiträge vonNicolas Lührig
Beiträge vonTilman Repgen
Beiträge vonHans Hattenhauer
Beiträge vonWolfgang Sellert
Herausgegeben vonVolker Friedrich Drecktrah
Herausgegeben vonDietmar Willoweit
Buchcover Rechtsprechung und Justizhoheit  | EAN 9783412503192 | ISBN 3-412-50319-3 | ISBN 978-3-412-50319-2
Inhaltsverzeichnis

Rechtsprechung und Justizhoheit

Festschrift für Götz Landwehr zum 80. Geburtstag von Kollegen und Doktoranden

herausgegeben von Volker Friedrich Drecktrah und Dietmar Willoweit
Mitwirkende
Beiträge vonEvelyn Haas
Beiträge vonPirmin Spieß
Beiträge vonRainer Biskup
Beiträge vonIngo Müller
Beiträge vonSabine Scholz-Fröhling
Beiträge vonCarolin O´Sullivan
Beiträge vonMichael Curt Köhler
Beiträge vonHeiko Morisse
Beiträge vonA. W. Heinrich Langhein
Beiträge vonMaximiliane Kriechbaum
Beiträge vonBenedict F. Heyn
Beiträge vonAndreas Ebert-Weidenfeller
Beiträge vonNicolas Lührig
Beiträge vonTilman Repgen
Beiträge vonHans Hattenhauer
Beiträge vonWolfgang Sellert
Herausgegeben vonVolker Friedrich Drecktrah
Herausgegeben vonDietmar Willoweit
Das Verhältnis der Rechtsprechung zur öffentlichen Gewalt war im Laufe der Geschichte tiefgreifenden Wandlungen unterworfen, die auch in der Gegenwart andauern. Der politische Gestaltungswille der frühneuzeitlichen Obrigkeiten führte – mit Begründungen der Jurisprudenz – zum Richteramt des Landesherrn. Die dagegen durchgesetzte Unabhängigkeit der Richter rechtfertigte sich im konstitutionellen Staat durch die strikte Bindung der Justiz an das demokratisch legitimierte Gesetz. Im 20. Jahrhundert jedoch hat – nach dem Einbruch des Dritten Reiches – die Unabhängigkeit der Gerichte durch deren Rechtsfortbildung eine ganz neue politische Qualität erhalten, die das System der Gewaltenteilung in Frage stellt. Die hier vorgelegten Beiträge behandeln die Entwicklung dieser Thematik und ihr Umfeld seit dem Spätmittelalter an Beispielen aus dem Alten Reich und dem 19. Jahrhundert, besonders aber auch mit kritischen Studien zur Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.