Kaiserliche Gerichtsprivilegien von Ulrich Eisenhardt | Ihre Bedeutung für die Entwicklung der Rechtspflege im Alten Reich | ISBN 9783412528577

Kaiserliche Gerichtsprivilegien

Ihre Bedeutung für die Entwicklung der Rechtspflege im Alten Reich

von Ulrich Eisenhardt
Mitwirkende
Autor / AutorinUlrich Eisenhardt
Reihe herausgegeben vonPeter Oestmann
Reihe herausgegeben vonFriedrich Battenberg
Reihe herausgegeben vonAlbrecht Cordes
Reihe herausgegeben vonAnja Amend-Traut
Reihe herausgegeben vonWolfgang Sellert
Reihe herausgegeben vonIgnacio Czeguhn
Buchcover Kaiserliche Gerichtsprivilegien | Ulrich Eisenhardt | EAN 9783412528577 | ISBN 3-412-52857-9 | ISBN 978-3-412-52857-7
Inhaltsverzeichnis 1

Kaiserliche Gerichtsprivilegien

Ihre Bedeutung für die Entwicklung der Rechtspflege im Alten Reich

von Ulrich Eisenhardt
Mitwirkende
Autor / AutorinUlrich Eisenhardt
Reihe herausgegeben vonPeter Oestmann
Reihe herausgegeben vonFriedrich Battenberg
Reihe herausgegeben vonAlbrecht Cordes
Reihe herausgegeben vonAnja Amend-Traut
Reihe herausgegeben vonWolfgang Sellert
Reihe herausgegeben vonIgnacio Czeguhn
Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der König bzw. Kaiser verlieh, geprägt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hätte. Mit Hilfe der Gerichtsprivilegien versuchte man, Gerichtszuständigkeiten für die Rechtsuchenden in Regeln zu fassen, die den Zugang zu den erstinstanzlichen Gerichten und später auch die Appellationsmöglichkeiten bestimmten. Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstärkenden Prozess verdrängten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschätzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung föderalistischer Strukturen geleistet haben.