
×
Die Vereinbarkeit des Fremd- und Mehrbesitzverbots für Apotheken mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 EGV und die Nichtanwendung nationalen Rechts durch Verwaltungsbehörden
von Wolfgang KieferMit Wirkung vom 01.07.2006 erteilte das saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales der DocMorris N. V. (im Folgenden: DocMorris), einer nach niederländischem Recht gegründeten Kapitalgesellschaft, die in den Niederlanden eine Internetversandapotheke betreibt, die Erlaubnis zum Betrieb einer Filialapotheke in Saarbrücken. Gleichzeitig wurde DocMorris die Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel für diese Apotheke erteilt.