Die Verfassung des Freistaates Bayern | Kommentar | ISBN 9783415051782

Die Verfassung des Freistaates Bayern

Kommentar

Mitwirkende
Begründet vonTheodor Meder
Fortgeführt vonWinfried Brechmann
Unterstützt vonAndreas Funke
Unterstützt vonMax-Emanuel Geis
Unterstützt vonHeinz Huber
Unterstützt vonGregor Kirchhof
Unterstützt vonMaxi Koemm
Buchcover Die Verfassung des Freistaates Bayern  | EAN 9783415051782 | ISBN 3-415-05178-1 | ISBN 978-3-415-05178-2

Die Verfassung des Freistaates Bayern

Kommentar

Mitwirkende
Begründet vonTheodor Meder
Fortgeführt vonWinfried Brechmann
Unterstützt vonAndreas Funke
Unterstützt vonMax-Emanuel Geis
Unterstützt vonHeinz Huber
Unterstützt vonGregor Kirchhof
Unterstützt vonMaxi Koemm
Die Verfassung des Freistaates Bayern gehört zu den ältesten Verfassungen der Länder, sie ist Ausdruck eines lebendigen Föderalismus. Trotz des Vorrangs des Grundgesetzes und des Rechts der Europäischen Union genießt die Bayerische Verfassung weiterhin eine erhebliche Bedeutung in Rechtsprechung und Staatspraxis. Durch die Föderalismusreform hat die Eigenständigkeit der Länder zusätzliches Gewicht erhalten.
Das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 15.11.2013 verkündet und ist am 01.01.2014 in Kraft getreten. Der Kommentar wurde anlässlich dieser Verfassungsänderung vollständig überarbeitet. Das Buch knüpft inhaltlich an den bewährten und vielzitierten Kommentar von Dr. Theodor Meder an.
Die Neuauflage unter der Herausgeberschaft von Dr. Winfried Brechmann wurde von einem renommierten Autorenteam aus Wissenschaftlern, Richtern und Beamten der Staatsregierung bearbeitet. Sie haben sich in ihrem beruflichen Werdegang in besonderer Weise mit ihren jeweils zu kommentierenden Teilen befasst, sodass sie ihre fachliche Expertise ganz gezielt in die jeweilige Kommentierung einbringen konnten.
Die Erörterungen des Praxiskommentars orientieren sich in erster Linie an der Rechtsprechung des VerfGH. Ausführlich wurde auf die vorhandene Rechtsliteratur, die Rechtsprechung des BVerfG sowie die anderer Landesverfassungsgerichte eingegangen.