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Die Broschüre 'Umsatzsteuer 2014' enthält die wichtigsten Materialien für die Bearbeitung umsatzsteuerlicher Fragen:
Die Praxis orientiert sich vor allem an dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Er enthält kommentarähnliche Anweisungen der Finanzverwaltung mit Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In dem in der Broschüre abgedruckten Text sind die im Laufe des Jahres 2013 erfolgten Änderungen der Verwaltungsanweisungen durch Fettdruck hervorgehoben, damit dem Leser die aktuellen Entwicklungen ins Auge fallen.
Die jeweiligen Abschnitte des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses haben die Verfasser um grau hinterlegte und damit deutlich von den amtlichen Texten abgesetzte Anmerkungen ergänzt. Diese Anmerkungen stellen keine umfassende Kommentierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses dar. Vielmehr geht es darum, aktuelle Entwicklungen zu verdeutlichen und Hinweise auf noch nicht in dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass verarbeitete Rechtsprechung zu geben.
Außerdem stellen die Verfasser vor allem dort die Rechtslage ausführlich dar, wo die Verwaltung auf Positionen verharrt, die durch die Rechtsprechung überholt sind. Das gilt zum Beispiel bei der Besteuerung von Mitgliederbeiträgen und der Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Die Praxis orientiert sich vor allem an dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Er enthält kommentarähnliche Anweisungen der Finanzverwaltung mit Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. In dem in der Broschüre abgedruckten Text sind die im Laufe des Jahres 2013 erfolgten Änderungen der Verwaltungsanweisungen durch Fettdruck hervorgehoben, damit dem Leser die aktuellen Entwicklungen ins Auge fallen.
Die jeweiligen Abschnitte des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses haben die Verfasser um grau hinterlegte und damit deutlich von den amtlichen Texten abgesetzte Anmerkungen ergänzt. Diese Anmerkungen stellen keine umfassende Kommentierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses dar. Vielmehr geht es darum, aktuelle Entwicklungen zu verdeutlichen und Hinweise auf noch nicht in dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass verarbeitete Rechtsprechung zu geben.
Außerdem stellen die Verfasser vor allem dort die Rechtslage ausführlich dar, wo die Verwaltung auf Positionen verharrt, die durch die Rechtsprechung überholt sind. Das gilt zum Beispiel bei der Besteuerung von Mitgliederbeiträgen und der Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts.