Mein Recht bei Pflegebedürftigkeit von Ulrike Kempchen | Leitfaden zu Leistungen der Pflegeversicherung | ISBN 9783423507752

Mein Recht bei Pflegebedürftigkeit

Leitfaden zu Leistungen der Pflegeversicherung

von Ulrike Kempchen und Utz Krahmer
Mitwirkende
Autor / AutorinUlrike Kempchen
Autor / AutorinUtz Krahmer
Buchcover Mein Recht bei Pflegebedürftigkeit | Ulrike Kempchen | EAN 9783423507752 | ISBN 3-423-50775-6 | ISBN 978-3-423-50775-2

Mein Recht bei Pflegebedürftigkeit

Leitfaden zu Leistungen der Pflegeversicherung

von Ulrike Kempchen und Utz Krahmer
Mitwirkende
Autor / AutorinUlrike Kempchen
Autor / AutorinUtz Krahmer

Inhalt In Deutschland sind laut Bundesregierung zum 1.1.2017 ca. 2,8 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Mehr als zwei Drittel von ihnen werden zu Hause gepflegt und versorgt, von Angehörigen, ambulanten Diensten etc. Und: viele Menschen sind zur Pflege in stationären Einrichtungen und dort nicht nur auf Leistungen der Pflegeversicherung, sondern oft auch auf ergänzende Sozialhilfe (SGB XII) angewiesen. Dieser kompakte Ratgeber erklärt das Recht der Pflege sowie der dazu vorgesehenen Leistungen. Anhand aktueller Fragen der Praxis wird das komplizierte Recht anschaulich und auch für juristische Laien verständlich erläutert. Er hilft den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, ihre Rechte kennenzulernen und sie bei Bedarf wahrzunehmen. Neuauflage Die vollständig aktualisierte Neuauflage berücksichtigt alle Gesetzesänderungen der letzten Jahre (z. B. durch die Pflege-Stärkungs-Gesetzte PSG I-III, ab dem 1.1.2017 mit dem nun erweiterten Kreis der Betroffenen einschließlich der Demenzerkrankten, den neuen Pflegegraden etc.). Auch die neuere Rechtsprechung sowie die wichtigsten Umsetzungsvorschriften zum Recht der Pflege nach SGB XI und SGB XII werden einbezogen. Zielgruppe Für Pflegebedürftige und ihre Familien, Betreuer, MitarbeiterInnen der ambulanten Pflegedienste sowie der stationären Einrichtungen (auch der karitativen Organisationen), für Auszubildende und Mitarbeiter der Pflegekassen und der Sozialhilfeträger, nicht zuletzt auch für Rechtsanwälte.