Mein Recht bei Pflegebedürftigkeit von Ulrike Kempchen | Ein Leitfaden zu Leistungen der Pflegeversicherung | ISBN 9783423512817

Mein Recht bei Pflegebedürftigkeit

Ein Leitfaden zu Leistungen der Pflegeversicherung

von Ulrike Kempchen und Utz Krahmer
Mitwirkende
Autor / AutorinUlrike Kempchen
Autor / AutorinUtz Krahmer
Buchcover Mein Recht bei Pflegebedürftigkeit | Ulrike Kempchen | EAN 9783423512817 | ISBN 3-423-51281-4 | ISBN 978-3-423-51281-7
Inhaltsverzeichnis 1

Mein Recht bei Pflegebedürftigkeit

Ein Leitfaden zu Leistungen der Pflegeversicherung

von Ulrike Kempchen und Utz Krahmer
Mitwirkende
Autor / AutorinUlrike Kempchen
Autor / AutorinUtz Krahmer

Inhalt
Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und versorgt, von Angehörigen oder von ambulanten Diensten. Viele Menschen, die zur Pflege in stationären Einrichtungen leben, sind dort nicht nur auf Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI), sondern oft auch auf ergänzende Sozialhilfe (SGB XII) angewiesen. Dieser kompakte Ratgeber erklärt die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung sowie - im Überblick - auch der ergänzenden sozialhilferechtlichen Hilfe zur Pflege
Anhand aktueller Fragen der Praxis wird die Materie anschaulich und auch für juristische Laien verständlich erläutert. Er hilft den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, ihre Rechte kennenzulernen und sie bei Bedarf wahrzunehmen.

Neuauflage
Die vollständig aktualisierte Neuauflage berücksichtigt alle Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Auch die neuere Rechtsprechung sowie die wichtigsten Umsetzungsvorschriften zum Recht der Pflege nach SGB XI und SGB XII werden einbezogen. Die letzten großen Änderungen des SGB XI erfolgten durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom 11.7.2021: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die in vollstationären Einrichtungen leben, erhalten seit dem 1.1.2022 einen „Leistungszuschlag“ für Pflegekosten, um die Belastung der Betroffenen mit dem Eigenanteil an diesen Kosten zu verringern. Darüber hinaus wurden die Pflegesachleistungen um 5 % erhöht; die Leistungen der Kurzzeitpflege stiegen um 10 %. Angestrebt wird auch eine bessere Entlohnung von Pflegepersonal - sowohl stationär als auch ambulant: Demnach sollen nur noch Pflegedienste und Pflegeheime eine Zulassung erhalten und einen Versorgungsvertrag mit den zuständigen Leistungsträgern schließen können, die „nach Tarif oder tarifähnlich“ bezahlen.

Zielgruppe
Für Pflegebedürftige und ihre Familien, Betreuerinnen und Betreuer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter