Falsifikation und Fortschritt im Datenschutz. von Michael Wächter | Qualitätsmanagement und Haftung im privaten Datenschutzrecht. | ISBN 9783428097807

Falsifikation und Fortschritt im Datenschutz.

Qualitätsmanagement und Haftung im privaten Datenschutzrecht.

von Michael Wächter
Buchcover Falsifikation und Fortschritt im Datenschutz. | Michael Wächter | EAN 9783428097807 | ISBN 3-428-09780-7 | ISBN 978-3-428-09780-7
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Falsifikation und Fortschritt im Datenschutz.

Qualitätsmanagement und Haftung im privaten Datenschutzrecht.

von Michael Wächter
Das Bundesdatenschutzgesetz bedarf zur Sicherstellung seiner Elemente „Rechtmäßigkeit“ und „Datensicherheit“ einer überarbeiteten Aufgabenbeschreibung, um für betroffene Bürger einen adäquaten Persönlichkeits- und Privatsphäreschutz zu gewährleisten. Um einen solchen Fortschritt zur Verbesserung des Datenschutzes zu erreichen, sind technikgerechte und gesellschaftsrelevante Kriterien zu erarbeiten.
Im Spannungsfeld zwischen Datenschutzrecht, dessen ethischer und gesellschaftlicher Fundierung sowie an der Schnittstelle von Rechtsdogmatik und der Wissenschaftstheorie Karl R. Poppers setzt sich der Autor mit Regelungsprinzipien und Instrumentarien auseinander, welche einen Fortschritt für den Datenschutz mit sich bringen können. Er untersucht, wie der Schutz personaler Integrität angesichts der Gefährdungen moderner Informationstechnologie bewerkstelligt und in die Rechtsordnung eingepaßt werden kann. Als Schlüsselbegriffe zu einer effektiven Realisierung von Datenschutz werden moderne Methoden des Qualitätsmanagements und für den Fall des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Regelungsvorgaben Prinzipien der Schadenstragung und Schadenshaftung behandelt.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß ein Fortschritt im Datenschutz möglich ist. Dazu erforderlich sind allerdings - neben einer institutionellen Absicherung von Datenschutz - Bemühungen des technisch-organisatorischen Datenschutzes, im besonderen des Qualitätsmanagements. Zu letzterem Aspekt erarbeitet der Autor ein Konzept, welches dazu dient, die von der Datenverarbeitung selbst „ausgelösten“ Probleme für eine Fortentwicklung des Persönlichkeitsschutzes nutzbar zu machen.