Der Staat in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
von Jörg AlshutIm Maastricht-Urteil entschied der zweite Senat des BVerfG, der Unions-Vertrag begründe einen Staatenverbund zur Verwirklichung einer immer engeren Union der - staatlich organisierten - Völker Europas, keinen sich auf ein europäisches Staatsvolk stützenden Staat. Die Bundesrepublik Deutschland ist demnach ein staatenverbundener Bundesstaat, einfacher gesagt: ein Staat. Staat zu begreifen, das Wort nach seinem eigentlichen Sinne genommen, ist Thema der Arbeit. Ausgangspunkt ist dabei die Entscheidungssammlung des BVerfG. Ergebnis sind, unter anderem, folgende Thesen:
Im Maastricht-Urteil zieht jedenfalls das BVerfG der dynamischen Europäischen Union die demokratisch verbrämte Grenze der Wahrung der deutschen Identität. Denn in dieser erkennt es das Wir-Bewußtsein und -Gefühl, das ungeheure Spannungsgegensätze und sonstige Antagonismen verdauen kann und somit erst die Bildung einer Einheit in der Vielheit ermöglicht.
Im Maastricht-Urteil zieht jedenfalls das BVerfG der dynamischen Europäischen Union die demokratisch verbrämte Grenze der Wahrung der deutschen Identität. Denn in dieser erkennt es das Wir-Bewußtsein und -Gefühl, das ungeheure Spannungsgegensätze und sonstige Antagonismen verdauen kann und somit erst die Bildung einer Einheit in der Vielheit ermöglicht.