Raumplanung zum Außenbereich. von Richard Bartlsperger | Die raumplanerische Steuerung von Außenbereichsvorhaben. | ISBN 9783428111701

Raumplanung zum Außenbereich.

Die raumplanerische Steuerung von Außenbereichsvorhaben.

von Richard Bartlsperger
Buchcover Raumplanung zum Außenbereich. | Richard Bartlsperger | EAN 9783428111701 | ISBN 3-428-11170-2 | ISBN 978-3-428-11170-1
Leseprobe
»Dem selbst gestellten Anspruch, eine umfassende und systematische Erörterung der Rechtsentwicklung der Raumplanung zu bieten, wird das Buch auf jeden Fall gerecht - es bleiben (fast) keine offenen Fragen. Bemerkenswert ist auch, dass die, wie hier nur angedeutet werden konnte, recht komplexe Materie der Raumplanung zum Außenbereich gut verständlich dargestellt wird - keine Selbstverständlichkeit! Im Ergebnis ist dasBuch daher für jeden, der rechtlich, sei es in der Wissenschaft, sei es in der Praxis, mit dem Thema Raumplanung im Außenbereich befasst ist, uneingeschränkt empfehlenswert.« Prof. Dr. Wilfried Erbguth, in: Raumforschung und Raumordnung, 6/2003

Raumplanung zum Außenbereich.

Die raumplanerische Steuerung von Außenbereichsvorhaben.

von Richard Bartlsperger
In den neueren bauplanungsrechtlichen Regelungen zum Außenbereich sind für die Raumplanung Möglichkeiten zu einer schon verbindlichen Gebiets- bzw. Standortsteuerung von Außenbereichsvorhaben geschaffen worden. Sie haben vor allem für die Standortsteuerung von Windenergieanlagen eine aktuelle praktische Bedeutung. Neben der Flächennutzungsplanung ist hauptsächlich der Regionalplanung eine Aufgabe und Befugnis zugewachsen, von deren Wahrnehmung das Bild unserer Landschaften wesentlich mitgeprägt werden kann. Das Raumplanungsrecht hat auf diese Weise eine grundlegende Fortentwicklung erfahren. Die plankonzeptionellen Anforderungen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten scheinen allerdings in der raumplanerischen Praxis und in der betroffenen Rechtspraxis noch nicht allenthalben „angekommen“ zu sein. Aus gegebenem Anlaß wurden zentrale Fragen vor allem des Raumordnungs- und Landesplanungsrechts aufgegriffen. Es handelt sich um die Befugnis zu negativen Raumplanungen, um die Gestaltungsbegrenzung der Raumordnungsplanung für „raumbedeutsame“ Nutzungen, Funktionen, Vorhaben und Maßnahmen, um die Unterscheidung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, um die rechtliche Eigenschaft und Wirkung der raumordnungsrechtlichen Gebiets-Kategorien von Vorrang-, Vorbehalts- und Eigennutzungsgebieten, um den verwaltungsinternen oder bereits außenwirksamen Rechtscharakter verbindlicher Raumplanungen zum Außenbereich sowie um deren Rechtswirkung als „Eigentumseingriff“.