Das deutsche Civilprozeßrecht von Ludwig von Bar | nach den Justizgesetzen des Deutschen Reichs in den Grundzügen systematisch dargestellt. (Sonderabdruck aus der 5. Aufl. der von Holtzendorffschen Encyklopädie der Rechtswissenschaft). Mit ausführlichem Register. | ISBN 9783428160693

Das deutsche Civilprozeßrecht

nach den Justizgesetzen des Deutschen Reichs in den Grundzügen systematisch dargestellt. (Sonderabdruck aus der 5. Aufl. der von Holtzendorffschen Encyklopädie der Rechtswissenschaft). Mit ausführlichem Register.

von Ludwig von Bar
Buchcover Das deutsche Civilprozeßrecht | Ludwig von Bar | EAN 9783428160693 | ISBN 3-428-16069-X | ISBN 978-3-428-16069-3

Das deutsche Civilprozeßrecht

nach den Justizgesetzen des Deutschen Reichs in den Grundzügen systematisch dargestellt. (Sonderabdruck aus der 5. Aufl. der von Holtzendorffschen Encyklopädie der Rechtswissenschaft). Mit ausführlichem Register.

von Ludwig von Bar
Die vorliegende, auf den Wunsch der Verlagsbuchhandlung wiederum auch in besonderer Ausgabe erscheinende Skizze des deutschen Civilprozeßrechts hält fest an der Methode, das deutsche Civilprozeßrecht darzustellen als ein Ergebnis geschichtlicher Entwicklung. Freilich herrscht gegenwärtig für Lehr- und Handbücher des deutschen Civilprozeßrechts diejenige Methode, welche das deutsche Civilprozeßrecht wesentlich nur logisch aus den neuen Gesetzen selbst entwickelt, und sie hat aus naheliegenden Gründen einstweilen für umfassendere, die Einzelheiten erschöpfende Darstellungen entschiedene Berechtigung. Anders steht es aber mit nur einleitenden, encyklopädischen Darstellungen. Hier, wo die Einzelheiten wenig in Betracht kommen, wird eine von der geschichtlichen Entwicklung absehende Darstellung leicht zur dürren Paraphrase des Gesetzes herabsinken oder aber den Bearbeiter zur Aufstellung von Sätzen veranlassen, welche er zwar als seine Meinung zu behaupten, nicht aber in der Kürze zu begründen vermag, und in späterer Zeit wird auch bei umfassenderen und eingehenderen Gesamtbearbeitungen des deutschen Civilprozeßrechts die Wissenschaft die historisch-dogmatische Methode wieder aufnehmen. (Aus dem Vorwort)