Die Struktur der Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen im Spannungsfeld zwischen Schiedsverfahrensrecht, Kartellrecht und allgemeinem Zivilrecht. von Kay Eric Pipoh | Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis des § 1034 Abs. 2 ZPO zur Inhaltskontrolle von Schiedsvereinbarungen. | ISBN 9783428180905

Die Struktur der Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen im Spannungsfeld zwischen Schiedsverfahrensrecht, Kartellrecht und allgemeinem Zivilrecht.

Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis des § 1034 Abs. 2 ZPO zur Inhaltskontrolle von Schiedsvereinbarungen.

von Kay Eric Pipoh
Buchcover Die Struktur der Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen im Spannungsfeld zwischen Schiedsverfahrensrecht, Kartellrecht und allgemeinem Zivilrecht. | Kay Eric Pipoh | EAN 9783428180905 | ISBN 3-428-18090-9 | ISBN 978-3-428-18090-5
Beschreibung
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Die Struktur der Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen im Spannungsfeld zwischen Schiedsverfahrensrecht, Kartellrecht und allgemeinem Zivilrecht.

Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis des § 1034 Abs. 2 ZPO zur Inhaltskontrolle von Schiedsvereinbarungen.

von Kay Eric Pipoh
Die Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen steht seit jeher in einem Spannungsfeld verschiedener Regelungsbereiche. Mit den Pechstein-Entscheidungen ist auch das Kartellrecht in dieses Spannungsfeld eingetreten. Die den Entscheidungen im Kern zugrundeliegenden Fragen waren hingegen nicht neu: Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Situationen starken Ungleichgewichts und Auswirkungen einer unfairen Besetzungsvereinbarung auf die Schiedsvereinbarung. Für letztere Frage hält § 1034 Abs. 2 ZPO sogar eine Reglung bereit. Neu war dagegen der Prüfungsmaßstab des § 19 GWB.
Die Arbeit nimmt die Pechstein-Entscheidungen zum Anlass, sich grundlegend mit der Struktur der Wirksamkeitskontrolle von Schiedsvereinbarungen unter besonderer Berücksichtigung der in der Rechtssache Pechstein aufgeworfenen Fragen zu befassen. Dabei ordnet sie die Probleme dogmatisch ein und löst das insbesondere zu § 1034 Abs. 2 ZPO bestehende Spannungsverhältnis der relevanten Regelungsbereiche auf.