Schuld und Strafmaß. von Fabian Klahr | Modelle der Bestimmung rechtlicher Schuld im Strafrecht und die Methodik der Strafmaßfindung im Rahmen der Sanktionsentscheidung. | ISBN 9783428184125

Schuld und Strafmaß.

Modelle der Bestimmung rechtlicher Schuld im Strafrecht und die Methodik der Strafmaßfindung im Rahmen der Sanktionsentscheidung.

von Fabian Klahr
Buchcover Schuld und Strafmaß. | Fabian Klahr | EAN 9783428184125 | ISBN 3-428-18412-2 | ISBN 978-3-428-18412-5
Beschreibung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis 1
»Der Verfasser legt eine umfangreiche und ausgewogene Monografie über Schuld und Strafmaß vor. Sie überzeugt durch die kunstvolle Verknüpfung von Rechtsanwendung und theoretischen Grundlegungen, die in eigene Betrachtungen münden. Diese generieren eine Fülle von Ideen, an die man anknüpfen kann. Bleibt zu hoffen, dass sich zukünftigen Arbeiten diesen Ideen annehmen, sich damit auseinandersetzen und sie weiterentwickeln.« Prof. Dr. Anja Schiemann, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, 5/2023

Schuld und Strafmaß.

Modelle der Bestimmung rechtlicher Schuld im Strafrecht und die Methodik der Strafmaßfindung im Rahmen der Sanktionsentscheidung.

von Fabian Klahr
Die Schuld bildet den Grundpfeiler im deutschen Strafrecht. Das Schuldprinzip hat als tragendes Fundament Verfassungsrang als unveränderlicher Ausfluss der Menschenwürde. Unser Strafrecht ist Schuldstrafrecht. Und doch ist der Begriff der Schuld eher vage, als dass er eindeutig fassbar wäre. Was ist die Essenz, die zur strafrechtlichen Verantwortung führt? Seit jeher spürt die Strafrechtswissenschaft dieser Frage nach. »Schuld und Strafmaß« versucht in seinem ersten Teil Antworten zu geben.
In einem zweiten Teil soll es gelingen eine theoretische Leitlinie für die Strafzumessung zu entwickeln, die sowohl klassische Straftatdogmatik und Rechtsfolgenlehren zu verbinden vermag. Das Modell einer differentiellen Strafzumessung verspricht in konsequenter Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes ein solches Leitprinzip anzubieten. Auf diese versteht sich dieser Beitrag als ein solcher zur Fortwicklung des Strafzumessungsrechts.