Drittschutz im Parteienfinanzierungsrecht. von Charlotte Hilliger | Eine Untersuchung der Ursprünge, Möglichkeiten, Chancen und Folgen des Drittschutzes einfachgesetzlicher Regelungen im Bereich staatlicher Parteienfinanzierung als rechtliches Instrument zur Lösung von Konflikten zw. politischen Parteien und dem Staat. | ISBN 9783428190065

Drittschutz im Parteienfinanzierungsrecht.

Eine Untersuchung der Ursprünge, Möglichkeiten, Chancen und Folgen des Drittschutzes einfachgesetzlicher Regelungen im Bereich staatlicher Parteienfinanzierung als rechtliches Instrument zur Lösung von Konflikten zw. politischen Parteien und dem Staat.

von Charlotte Hilliger
Buchcover Drittschutz im Parteienfinanzierungsrecht. | Charlotte Hilliger | EAN 9783428190065 | ISBN 3-428-19006-8 | ISBN 978-3-428-19006-5
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Inhaltsverzeichnis 1

Drittschutz im Parteienfinanzierungsrecht.

Eine Untersuchung der Ursprünge, Möglichkeiten, Chancen und Folgen des Drittschutzes einfachgesetzlicher Regelungen im Bereich staatlicher Parteienfinanzierung als rechtliches Instrument zur Lösung von Konflikten zw. politischen Parteien und dem Staat.

von Charlotte Hilliger
Immer wieder wird gefordert, dass politische Parteien die Möglichkeit haben sollten, eine gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen der Bundestagsverwaltung im Bereich der Parteienfinanzierung zu erreichen – zuletzt im Sommer 2023 von LobbyControl, nachdem die Bundestagsverwaltung es abgelehnt hatte, die CDU für eine Geldspende zu sanktionieren. Die Autorin untersucht und beantwortet in dieser Arbeit genau diese Frage: Haben politische Parteien das subjektive Recht, gerichtlich zu erwirken, dass die Bundestagsverwaltung andere konkurrierende Parteien nach dem Parteiengesetz sanktioniert oder die staatliche Parteienfinanzierung nachträglich zu deren Lasten korrigiert? Das rechtliche Kriterium dafür ist der sog. Drittschutz, den diese Arbeit aus parteienfinanzierungsrechtlichen Normen im Wege der Auslegung herausarbeitet und beispielhaft prozessual erprobt. Zugleich steckt die Arbeit die rechtlichen, aber auch die tatsächlichen Grenzen und Einschränkungen des Drittschutzes ab.