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Niedergelassene Allgemein- und Gebietsärzte sowie Weiterbildungsassistenten, die zur Teilnahme am fächerübergreifenden Bereitschaftsdienst verpflichtet sind. Assistenzärzte in Klinik und Weiterbildungspraxen, die als Vertretungen im Bereitschaftsdienst übernehmen.
Fachübergreifend: Das breite Spektrum der Krankheitsbilder symptomorientiert dargestellt
Diagnostik und Therapie angepasst an die eingeschränkten Möglichkeiten vor Ort
„Abwendbar gefährliche Verläufe“
Seltenere Notfälle aus Gynäkologie, Augenheilkunde, Zahn- und Kieferheilkunde
In der 2. Auflage komplett überarbeitet: