Versammlungsgesetze von Michael Kniesel | Kommentierung-Musterbescheide-Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz-Strafverfolgung | ISBN 9783452302724

Versammlungsgesetze

Kommentierung-Musterbescheide-Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz-Strafverfolgung

von Michael Kniesel, Frank Braun und Norbert Ullrich
Mitwirkende
Autor / AutorinMichael Kniesel
Autor / AutorinFrank Braun
Autor / AutorinNorbert Ullrich
Buchcover Versammlungsgesetze | Michael Kniesel | EAN 9783452302724 | ISBN 3-452-30272-5 | ISBN 978-3-452-30272-4

Versammlungsgesetze

Kommentierung-Musterbescheide-Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz-Strafverfolgung

von Michael Kniesel, Frank Braun und Norbert Ullrich
Mitwirkende
Autor / AutorinMichael Kniesel
Autor / AutorinFrank Braun
Autor / AutorinNorbert Ullrich
Der »Dietel / Gintzel / Kniesel«, erstmals 1968 als »Dietel / Gintzel« erschienen, ist das Standardwerk auf dem Gebiet des Versammlungsrechts. Seit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungszuständigkeit im Versammlungsrecht auf die Länder übergegangen.
Das Werk ist erste Wahl für Praktiker: innen bei den Versammlungsbehörden wie für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und genügt mit seiner Darstellungstiefe auch wissenschaftlichen Ansprüchen. Wegen der hohen Examensrelevanz des Versammlungsrechts gibt es auch Referendar: innen und Studierenden Hilfestellung. Auch der juristische Laie kann sich mit diesem Werk eine erste Orientierung in einem Rechtsgebiet verschaffen, welches wie kaum ein anderes rechtlich wie politisch hochbrisant ist und stetigem Wandel in den Erscheinungsformen von Versammlungen unterworfen ist.
NEU in der 19. Auflage:
Die 19. Auflage wird unter neuer Autorenschaft und in einer neuen Form der Kommentierung erscheinen.
Der seit der 17. Auflage bestehende Autorenkreis von Staatsrat a. D. Dr. Michael Kniesel, Prof. Dr. Frank Braun und Ltd. Polizeidirektor Christoph Keller ist um Prof. Dr. Norbert Ullrich, Privatdozent an der Universität Göttingen, erweitert worden. Die Form der Kommentierung der Landesversammlungsgesetze musste sich ändern, nachdem auch Nordrhein-Westfalen auf ein eigenes Versammlungsgesetz setzt. Das Versammlungsgesetz des Bundes, das ja noch in neun Bundesländern gilt, wird weiterhin im Kommentar eine besondere Bedeutung haben, aber die Landesversammlungsgesetze von Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden jeweils für sich in einer eigenständigen Kommentierung in ihren Besonderheiten und Bezügen zum Versammlungsgesetz des Bundes dargestellt.
Die Musterbescheide werden in überarbeiteter und erweiterter Form im Anhang präsentiert.