Band 4: Baden und Württemberg | Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit. Herausgegeben von Karl Härter und Michael Stolleis | ISBN 9783465031345

Band 4: Baden und Württemberg

Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit. Herausgegeben von Karl Härter und Michael Stolleis

herausgegeben von Achim Landwehr und Thomas Simon
Mitwirkende
Herausgegeben vonAchim Landwehr
Herausgegeben vonThomas Simon
Buchcover Band 4: Baden und Württemberg  | EAN 9783465031345 | ISBN 3-465-03134-2 | ISBN 978-3-465-03134-5

Band 4: Baden und Württemberg

Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit. Herausgegeben von Karl Härter und Michael Stolleis

herausgegeben von Achim Landwehr und Thomas Simon
Mitwirkende
Herausgegeben vonAchim Landwehr
Herausgegeben vonThomas Simon
Seit dem 15. Jahrhundert wurden in allen Territorien des Heiligen Römischen Reiches von den Landesherren und Obrigkeiten in großer Zahl Gesetze und Gebote erlassen, die unter Berufung auf das Konzept der „guten Policey“ die Ordnung des Gemeinwesens erhalten oder (wieder)herstellen sollten. Die in großer Zahl erlassenen Policeyordnungen, -edikte und -mandate griffen regulierend und normierend in nahezu alle Bereiche der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft und des frühmodernen Staates ein. Das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte erschließt die große Vielfalt dieser Policeynormen durch ein nach Territorien gegliedertes Repertorium.
Im vierten Band ist die Policeygesetzgebung der beiden bedeutendsten weltlichen Territorien im Südwesten des alten Reichs verzeichnet. Es handelt sich um zwei Territorien mit einer ganz unterschiedlichen, ja gegensätzlichen Entwicklung in der Verfassungsstruktur: In den beiden badischen Markgrafschaften verschwindet das ständische Element nach dem Dreißigjährigen Krieg weitgehend von der politischen Bildfläche, während es in Württemberg zu einem gewichtigen Gegenpol des Fürsten heranwächst. Auch dieser Band enthält wieder ein detailliertes Sachregister, das die Regelungsgegenstände der insgesamt rund 8300 Gesetze systematisch und alphabetisch erschließt. Vor allem die Dokumentation der badischen Policeygesetzgebung beruht dabei zum ganz überwiegenden Teil auf der Auswertung archivalischer Quellen.