Rechtsbildung im wirtschaftlichen "Weltverkehr" von Tilmann Röder | Das Erdbeben von San Francisco und die internationale Standardisierung von Vertragsbedingungen (1871-1914) (Recht in der Industriellen Revolution. Herausgegeben von Miloš Vec. Band 4) | ISBN 9783465040002

Rechtsbildung im wirtschaftlichen "Weltverkehr"

Das Erdbeben von San Francisco und die internationale Standardisierung von Vertragsbedingungen (1871-1914) (Recht in der Industriellen Revolution. Herausgegeben von Miloš Vec. Band 4)

von Tilmann Röder, herausgegeben von Milos Vec
Buchcover Rechtsbildung im wirtschaftlichen "Weltverkehr" | Tilmann Röder | EAN 9783465040002 | ISBN 3-465-04000-7 | ISBN 978-3-465-04000-2
Rechtshistoriker, Historiker

Rechtsbildung im wirtschaftlichen "Weltverkehr"

Das Erdbeben von San Francisco und die internationale Standardisierung von Vertragsbedingungen (1871-1914) (Recht in der Industriellen Revolution. Herausgegeben von Miloš Vec. Band 4)

von Tilmann Röder, herausgegeben von Milos Vec
Am Ende des 19. Jahrhunderts verstärkte sich mit der Internationalisierung der Wirtschaft die Tendenz zu Standardverträgen und -klauseln. Immer mehr Branchen verwendeten Allgemeine Vertragsbedingungen, deren Inhalt sie selbst bestimmen konnten. Wollten sie sich ganz vom staatlichen Recht ablösen, so vereinbarten die Parteien die Konfliktlösung durch Schiedsgerichte. Ein lebendiges Beispiel für diese Veränderungen bietet die Reaktion der Versicherungswirtschaft auf die Feuerkatastrophe von San Francisco nach dem Erdbeben vom 18. April 1906. Sofort entstand ein weltumspannender Diskurs über wirtschaftliche, technische und juristische Konsequenzen. Zugleich entwickelte eine kleine Gruppe einflussreicher Rückversicherer eine rigorose Freizeichnungsklausel für den weltweiten Gebrauch. Diese „Erdbebenklausel“ übernahmen die Feuerversicherer in zahlreichen Regionen in ihre Formulare. Beispielhaft stehen Deutschland und Kalifornien zum Vergleich, wo die Erdbebenklausel eingeführt bzw. abgelehnt wurde, sowie Italien, wo die Problematik erst nach dem Untergang von Messina am 28. Dezember 1908 ernst genommen wurde. Am Ende der Untersuchung wird die juristische Qualität dieser neuartigen Phänomene als „lex mercatoria“ erörtert. Eine globale, auf Selbstorganisation der Wirtschaft beruhende Veränderung des Rechts hatte es in diesem Ausmaß bis dahin nicht gegeben.