ZPO Kommentar | ISBN 9783472096191

ZPO Kommentar

herausgegeben von Prof. Dr. Hanns Prütting und Prof. Dr. Markus Gehrlein
Mitwirkende
Herausgegeben vonProf. Dr. Hanns Prütting
Herausgegeben vonProf. Dr. Markus Gehrlein
Buchcover ZPO Kommentar  | EAN 9783472096191 | ISBN 3-472-09619-5 | ISBN 978-3-472-09619-1

ZPO Kommentar

herausgegeben von Prof. Dr. Hanns Prütting und Prof. Dr. Markus Gehrlein
Mitwirkende
Herausgegeben vonProf. Dr. Hanns Prütting
Herausgegeben vonProf. Dr. Markus Gehrlein
Einbändiger Kommentar zur Zivilprozessordnung, der jährlich erscheint. Insgesamt befindet sich die Neuauflage auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. März 2020.
Neben der ZPO, der EGZPO sowie dem GVG und dem EGGVG werden mitkommentiert:
- Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), - Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), - Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), - die Brüssel Ia-Verordnung und - die Brüssel IIa-Verordnung sowie das - Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG).
NEU in der 12. Auflage:
Erstmals werden zentrale Vorschriften des FamFG (§§ 1-270) kommentiert. Damit werden auch vornehmlich familienrechtlich tätige Berater über die speziell für sie maßgeblichen Vorschriften umfassend und zuverlässig unterrichtet.
Weitere Neuerungen:
- Elektronischer Identitätsnachweis für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (§§ 130c, 702, 814 ZPO, § 14a FamFG), - Entwickung der Musterfeststellungsklage, - Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften, - Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679, - Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (§§ 692, 702).