Seit Inkrafttreten des GWB 1958 begleitet der Kommentar – zunächst als »Langen«, seit der 7. Auflage als »Langen/
Bunte« – Wissenschaft und Praxis des Kartellrechts und ist als unentbehrliches Hilfsmittel für alle auf diesem Gebiet
Tätigen, national wie im EU-Rechtsraum, etabliert. Seine heutige Stellung als führender Kartellrechtskommentar ist
eng mit der Prägung durch Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte verbunden, der das Werk seit nunmehr acht Auflagen herausgibt.
Deshalb erscheint der Kommentar in 14. Auflage unter dem Titel »Bunte, Kartellrecht«.
Das Autorenteam aus verschiedensten Bereichen der kartellrechtlichen Praxis – Bundeskartellamt, BGH, BMWi,
EU-Kommission, Rechtsanwaltschaft – steht für Erfahrung, Kompetenz, Präzision der Erläuterungen sowie höchsten
Praxisbezug.
Wie schon die Vorauflage erscheint die 14. Auflage wieder zeitnah zu einer umfassenden Reform des Kartellrechts:
NEU in der 14. Auflage:
NEU in der 14. Auflage: