Das Landwirtschaftserbrecht von Christine Graß | Höfeordnung, BGB-Landguterbrecht und GrdstVG-Zuweisungsverfahren Kommentar | ISBN 9783472098157

Das Landwirtschaftserbrecht

Höfeordnung, BGB-Landguterbrecht und GrdstVG-Zuweisungsverfahren Kommentar

von Christine Graß
Buchcover Das Landwirtschaftserbrecht | Christine Graß | EAN 9783472098157 | ISBN 3-472-09815-5 | ISBN 978-3-472-09815-7

Das Landwirtschaftserbrecht

Höfeordnung, BGB-Landguterbrecht und GrdstVG-Zuweisungsverfahren Kommentar

von Christine Graß
Das Sondererbrecht der Landwirtschaft verfolgt den Zweck, die ihm unterliegenden landwirtschaftlichen Betriebseinheiten beim Übergang an die nächstfolgende Generation zukunfts- und wettbewerbsfähig zu erhalten.
Denn auf einem landwirtschaftlichen Betrieb ist in der Regel nur für eine Bauernfamilie Platz. Das Landwirtschaftserbrecht,
insbesondere das Höfe- und Anerbenrecht, stellt darum sicher, dass nur einer der Erben den Hof bekommt. Zudem bemüht sich das Landwirtschaftserbrecht, den unterschiedlichen Anforderungen der Gerechtigkeit und der wirtschaftlichen Vernunft
zu genügen.
Zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass das in Deutschland geltende Landwirtschaftserbrecht uneinheitlich ist. Denn es besteht aus einer Gemengelage bundes- und landesrechtlicher Vorschriften: Bundeseinheitlich geltendes Bundesrecht
(§§ 2049, 2312 BGB, §§ 13 ff. GrdstVG) steht neben partikulärem Bundesrecht (Höfeordnung), hinzu treten in einigen Bundesländern besondere landesrechtliche Anerbengesetze.
Mit der Kommentierung der Höfeordnung, der Vorschriften des BGB-Landguterbrechts und des Zuweisungsverfahrens nach dem Grundstückverkehrsgesetz sowie der Wiedergabe der übrigen Landesanerbengesetze liegt ein »Sammelwerk«
der bundesrechtlichen Vorschriften über das materielle Landwirtschaftserbrecht vor, das über den Geltungsbereich
der Höfeordnung hinaus Bedeutung hat.
NEU in der 12. Auflage:
Die Bestimmungen der Höfeordnung werden nach dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Schrifttum kommentiert.
Zudem werden bereits die Konsequenzen aus dem Wegfall der Einheitsbewertung für Hofeigenschaft und Hofabfindung ab dem 01.01.2025 erläutert.