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Dissertation für Personalleiter, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Fachanwälte, Arbeitsgerichte, Fachbibliotheken
Sozialplan und Sozialrecht
Der Einfluss von Förderungsmöglichkeiten auf die Gestaltung von Interessenausgleich und Sozialplan
von Martin HeitherArbeitslosigkeit ist das Hauptproblem unserer Gesellschaft. Diese Veröffentlichung beschäftigt sich deshalb mit einer der wichtigsten Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht, dem Interessenausgleich und dem Sozialplan. Das Arbeitsförderungsrecht (SGB III) versucht mit eigenen Förderungsmöglichkeiten auf die Gestaltung dieser Instrumente Einfluss zu gewinnen. In Anbetracht der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit erhalten diese Instrumente eine wachsende Bedeutung. Die bisher unzulängliche Verzahnung zwischen Arbeits- und Sozialrecht wird für die Zukunft als besonders problematisch angesehen. Die Bestimmungen über die Förderung von Sozialplänen wurden deshalb mehrfach geändert, zuletzt durch das Job-AQTIV-Gesetz. Der Autor stellt im arbeitsrechtlichen Teil die Instrumente des Interessenausgleichs und des Sozialplans dar und schildert im sozialrechtlichen Teil die Voraussetzungen und den Umfang der Fördermöglichkeiten. Zwar verfolgen beide Teilrechtsordnungen das Ziel, Arbeitslosigkeit zu verhindern, unterhalb dieser gemeinsamen Zielsetzung werden aber unterschiedliche Zwischenziele verfolgt. Im Arbeitsrecht stehen sozialverträgliche Lösungen betrieblicher und personenbezogener Probleme im Vordergrund, die auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmen Rücksicht nehmen müssen. Die Unternehmen wollen ihre Kosten reduzieren; sie sind daran interessiert, einen Teil der Lasten auf die Solidargemeinschaft der Versicherten in der Arbeitslosenversicherung abzuwälzen. Demgegenüber will das Sozialrecht die ungerechtfertigte Inanspruchnahme dieser Versicherung und damit eine zu weitgehende Belastung der Solidargemeinschaft verhindern.
Das Werk ist eine wichtige praktische Hilfe für alle Beteiligten, die sich mit der Ausgestaltung von Interessenausgleich und Sozialplänen beschäftigen müssen.