Zur Vorauflage:
Auch die umsatzsteuerrechtlichen Kernthemen und Dauerbrenner werden in diesem Werk mit nachdrücklichem Bezug auf den dritten Sektor behandelt. Es beginnt mit einer ebenso konzisen wie grundlegenden Einführung in die Systematik von Hüttemann (Kap. 3). Englisch (Kap. 4) legt das stets bedeutender werdende Beihilferecht instruktiv dar. […]
Es ist eine große Fülle von Material, welches das Werk Gekonnt verarbeitet und die Vorzüge einer systematischen Darstellung mit denen eines ins Einzelne gehenden Handbuchs auf gelungene Weise verbindet. Man findet so Beiträge über Vertrauensschutz (Maciejewski/Theilen, Kap. 5), über Mitgliedsbeiträge (Heber, Kap. 8), für den Rechtsanwender fast alles über Zuschüsse (von Holt, Kap. 8), über den Grundtatbestand (Ehrke-Rabel, Kap. 6). Das Kapitel über den Vorsteuerabzug (Weitemeyer Kap. 27) ist sicherlich ein Höhepunkt umsatzsteuerrechtlicher Durchdringung der Materie. […]
Also ein Meisterwerk, das jeder zur Hand nehmen sollte, der sich mit Gemeinnützigkeit beschäftigt – gleichviel, ob als anwendender Steuerberater, Rechtsanwalt oder als Wissenschaftler – das aber auch diejenigen mit Gewinn lesen, deren Arbeitsgebiet die Umsatzsteuer ist. Ich habe große Teile mit Gewinn gelesen und werde es weiter tun. Das Buch vermittelt die Erkenntnis, dass auch jenseits der unional vorgegebenen Kommerzialisierung der Lebensverhältnisse im Sinne einer wirtschaftlichen Realität etwas anderes mit nicht geringerer Bedeutung nicht aus dem Blick geraten darf: die gesellschaftliche Realität. DStR 10/2020
Umsatzsteuerrecht für den Nonprofitsektor
MwStSystRL und UStG
herausgegeben von Birgit Weitemeyer, Rainer Hüttemann und Stephan SchauhoffSchwerpunkt dieses Handbuchs ist eine umfassende Bestandsaufnahme der für gemeinnützige Organisationen und für umsatzsteuerbefreite Akteure des Nonprofitsektors geltenden Umsatzsteuerregelungen unter Berücksichtigung der nationalen und europäischen Rechtsprechung. Entsprechend dem Geltungsvorrang des Europäischen Rechts wird die MwStSystRL an den Beginn der Erörterungen gestellt und die jeweiligen innerstaatlichen Umsetzungen im Anschluss dargestellt. Soweit der in dieser Weise erfolgte Abgleich des nationalen und des europäischen Richtlinienrechts ergeben hat, dass die Vorgaben voneinander abweichen, weil der nationale Gesetzgeber die Richtlinie nicht korrekt umgesetzt hat oder weil ein Umsetzungsspielraum besteht, wird eine passgenaue und für die Organisationen des Nonprofitsektors sinnvolle Umsetzung der europäischen Vorgaben in das nationale Recht vorgeschlagen.