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Zahnärzte, Zahnärztinnen, ZMV, ZMF, Zahnarztpraxen
Die Entscheidungshilfe
Hinweise zur Vereinbarung nach § 2 GOZ
herausgegeben von Alexander Raff, Karl Wissing und Peter Wissing„BEMA bringt mehr als GOZ – das kann doch nicht sein!“ Dieser Satz fällt immer wieder, wenn die Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben. Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2,3-facher Satz) noch unter dem BEMA-Niveau.
Die Broschüre stellt in tabellarischer Form Leistungen aus GOZ und BEMA und ihre Werte in Euro gegenüber. Der Vergleich hilft bei der Entscheidung, wann eine Vereinbarung nach § 2 GOZ getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemäße Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen.
Die Broschüre stellt in tabellarischer Form Leistungen aus GOZ und BEMA und ihre Werte in Euro gegenüber. Der Vergleich hilft bei der Entscheidung, wann eine Vereinbarung nach § 2 GOZ getroffen werden sollte, um eine ordnungsgemäße Behandlung, die dem aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht, zu ermöglichen.