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Die Regelung der Lebendorganspende im Transplantationsgesetz
von Alexandra PfeifferAm 27.06.1997 hat der deutsche Bundestag das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz – TPG) beschlossen, welches am 1.12.1997 in Kraft getreten ist. Geregelt wird darin unter anderem, welchen Zulässigkeitsvoraussetzungen die Lebendspende unterliegt. Das Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtlichen Grenzen der Lebendspende aufzuzeigen und verfassungsrechtlich zu untersuchen. Es wird geprüft, ob es dem Gesetzgeber im Rahmen des Transplantationsgesetzes gelungen ist, einen differenzierten Interessenausgleich zwischen den Bedürfnissen und Grundrechten des Spenders, des Spendeempfängers und des Arztes zu erzielen.