200 Jahre Badisches Landrecht von 1809/1810 | Jubiläumssymposium des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft vom 23. bis 26. September 2009 | ISBN 9783631601549

200 Jahre Badisches Landrecht von 1809/1810

Jubiläumssymposium des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft vom 23. bis 26. September 2009

herausgegeben von Christian Hattenhauer und Klaus-Peter Schroeder
Mitwirkende
Reihe herausgegeben vonChristian Hattenhauer
Herausgegeben vonChristian Hattenhauer
Herausgegeben vonKlaus-Peter Schroeder
Buchcover 200 Jahre Badisches Landrecht von 1809/1810  | EAN 9783631601549 | ISBN 3-631-60154-9 | ISBN 978-3-631-60154-9
Inhaltsverzeichnis

200 Jahre Badisches Landrecht von 1809/1810

Jubiläumssymposium des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft vom 23. bis 26. September 2009

herausgegeben von Christian Hattenhauer und Klaus-Peter Schroeder
Mitwirkende
Reihe herausgegeben vonChristian Hattenhauer
Herausgegeben vonChristian Hattenhauer
Herausgegeben vonKlaus-Peter Schroeder
Das 1809 verkündete und von 1810 bis zur Ablösung durch das deutsche BGB von 1896/1900 geltende Land-Recht für das Großherzogthum Baden war eine an die badischen Verhältnisse angepasste Bearbeitung des Code Napoléon von 1804. Für die Konsolidierung des badischen Staats wichtig, erlangte es bald hohe Anerkennung. Baden war neben Österreich und Sachsen im 19. Jahrhundert der einzige deutsche Staat mit einem geschlossenen Zivilrechtssystem. Der 200. Geburtstag des Landrechts war Anlass für ein Symposium zu diesem bedeutenden, aber wenig erforschten deutsch-französischen Partikularrecht. Von einem Gesamtbild der badischen Rechtswissenschaft und Rechtsprechung sind wir noch weit entfernt. Der Tagungsband versteht sich als Anstoß zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Badischen Landrecht.