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Aushangpflichtige Gesetze
Aktualisierte Neuauflage
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter über bestimmte aushangpflichtige Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflichten dieser aushangpflichtigen Gesetze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR geahndet werden.
Sie können sich aber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens auf Seiten des Arbeitnehmers gewesen ist.
TIPP: Sichern Sie sich jetzt Ihre Exemplare der aktualisierten Neuauflage Aushangpflichtige Gesetze. Der Aushang der aktuellen Broschüre „Aushangpflichtige Gesetze“ in jedem Stockwerk und Gebäude - z. B. am schwarzen Brett - genügt und Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Aushangpflichten.
Einfacher und bequemer geht es nicht!
Das sollten Sie beachten:
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Inhalte „Aushangpflichtige Gesetze“ - Bundesurlaubsgesetz - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Baustellenverordnung - Gefahrstoffverordnung - Kündigungsschutzgesetz - Bildschirmarbeitsverordnung - Nichtraucherschutz - Teilzeit- und Befristungsgesetz - Arbeitszeitgesetz - Mutterschutzgesetz - Jugendarbeitsschutzgesetz - Arbeitsschutzgesetz - Arbeitsstättenverordnung - Ladenschlussgesetz - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - VO zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - weitere Gesetze
Kommen Sie jetzt Ihrer Fürsorgepflicht für die aushangpflichtigen Gesetze als Arbeitgeber nach und geben Sie Schadensersatzansprüchen keine Chance!
Ihre Vorteile - Sie erfüllen kinderleicht die gesetzliche Aushangpflicht. - Sie verhindern ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. - Sie bleiben stets auf dem aktuellen Rechtsstand. - Sie profitieren von bis zu 20% Mengen-Rabatt!
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