Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht von Franz Schrank | Gesamtwerk inkl 83. Lieferung - Gesamtdarstellung für die betriebliche Praxis | ISBN 9783700774228

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Gesamtwerk inkl 83. Lieferung - Gesamtdarstellung für die betriebliche Praxis

von Franz Schrank
Buchcover Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht | Franz Schrank | EAN 9783700774228 | ISBN 3-7007-7422-2 | ISBN 978-3-7007-7422-8
Inhaltsverzeichnis

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Gesamtwerk inkl 83. Lieferung - Gesamtdarstellung für die betriebliche Praxis

von Franz Schrank

„Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht” von o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank dient als
Gesamtdarstellung für die betriebliche Praxis. Sie finden in dem einbändigen Loseblattwerk alle
Themen in kürzester Zeit: kommentiert, praxisbezogen und klar verständlich.

Durch die klare, übersichtliche Darstellung im Inhalts- und Stichwortverzeichnis sowie die einfache, allgemein verständliche Sprache ist dieses Werk ein verlässlicher Wegweiser durch das Dickicht des immer komplizierter werdenden Arbeits- und Sozialrechts, welches vom Arbeitgeber zunehmend laufende Information und Weiterbildung verlangt.

Das Loseblattwerk ist gegliedert in:


• Darstellung nach Themen/Sachzusammenhängen anstatt nach Paragraphen
• Regelungs- und Fallbeispiele
• Zusammenspiel zwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
• Einflechtung kollektivvertraglicher Vorschriften

Dieser fundierte Arbeitsbehelf ist unentbehrlich für:


• Arbeitgeber,
• HR-Mitarbeiter/Personalisten/Personalsachbearbeiter,
• führende Mitarbeiter,
• Betriebsräte und Personalvertreter,
• Anwälte,
• Steuerberater,
• Personalverrechner,
• Interessenvertreter und
• alle anderen Berater, die mit Personalangelegenheiten befasst sind.

Durch regelmäßige Ergänzungslieferungen befindet sich das Werk stets auf dem neuesten Stand der Rechtslage.

Die 83. Lieferung bringt das Werk auf den Rechtsstand 1. Juli 2019.

Die inhaltlichen Schwerpunkte bilden die Aufhebung des teilweisen Karfreitagsfeiertags und die Einführung eines jährlichen persönlichen Feiertags für alle (ARG-Novelle) samt weiteren Auswirkungen des EuGH-Diskriminierungsjudikats, die geburtsdatenbezogene Vollanrechnung der Elternkarenzen (1. 8. 2019), der einmonatige sondergeschützte Väter-Freistellungsanspruch (ab 1. 9. 2019), ein bedingter Entgeltfortzahlungsanspruch bei freiwilligen Katastrophen-, Rettungs- und Feuerwehreinsätzen mit tagespauschalen Ersätzen an den Dienstgeber (1. 9. 2019), aber auch eine kurze Brexit-Novelle zum AuslBG. Wichtige Neuerungen im Sozialrecht (Ausgleichzulagenbonus für Langzeitversicherte zur Pension und jährliche Valorisierung des Pflegegeldes, beides ab 1. 1. 2020, sowie Pflichtversicherungsjudikatur) runden die Aktualisierung ab. Ergänzt wird sie durch den Einbau praxisaktueller Hinweise zur Mitführung der A1-Bescheinigungen bei Entsendungen und Dienstreisen und topaktuelle Judikatur zur Bedeutung ihrer Bindewirkung. Erforderlich und nutzbringend war auch die Einarbeitung ungewöhnlich vieler neuer Entscheidungen. Sie betrafen vor allem wichtige Arbeitszeitthemen (z. B. rückwirkender Ausfolgeanspruch der Arbeitszeitaufzeichnungen, EuGH zum Lauf der 17-Wochen-Grenze für die durchschnittliche Gesamthöchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden, die Strafbarkeit der KV-Handel-Samstagsregelung, außergewöhnliche Verhältnisse), die Bedeutung des wirtschaftlichen Gepräges bei Kollektivvertragskollisionen in nicht gegliederten Mischbetrieben, Abwerbeverbote, die Beweislast und Schätzung von Arbeitszeiten, die Aufrechnung von Schadenersatzforderungen, die unionsrechtliche Zulässigkeit der Vordienstzeitenbegrenzung im UrlG, Kündigungsentschädigungen und Urlaubsersatzleistungen, die Entgeltfortzahlung bei Teilzeit- Betriebsratsmitgliedern, die nur bedingte Zulässigkeit von Höchstbefristungen in Saisonbetrieben, die Ablehnung einer Kündigungsentschädigung bei formbedingt unwirksamen Probezeitauflösungen, wichtige Entlassungs- und Austrittsfälle, welche Führungskräfte für die Zurechnung zum Arbeitgeber als Repräsentanten gelten, aber auch die Reichweite der begünstigten Betreuungsabfertigung. Viele Entscheidungen zu zahlreichen Aspekten erforderten die durchgängige Bearbeitung des Gleichbehandlungskapitels und erheblicher Teile insbesondere des Mutter- und Elternschutzkapitels.