Praxisorientierter Überblick über die gründungsprivilegierte GmbH
Nur wenige Monate nach der Einführung der GmbH light mit 1.7.2013 hat der Gesetzgeber im Rahmen des AbgÄG 2014 das Mindeststammkapital einer GmbH ab 1.3.2014 wieder erhöht. Um dennoch weiterhin die Gründung von GmbHs zu erleichtern, wurde mit §10b GmbHG die „gründungsprivilegierte“ GmbH als besondere Gestaltungsvariante der Rechtsform GmbH geschaffen.
Das vorliegende SWK-Spezial gibt Antworten auf die wesentlichen, die Gründungsprivilegierung betreffenden Fragestellungen und richtet sich dabei an Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare, Steuerberater/innen sowie Organwalter/innen und Gesellschafter/innen von GmbHs:
Nur wenige Monate nach der Einführung der GmbH light mit 1.7.2013 hat der Gesetzgeber im Rahmen des AbgÄG 2014 das Mindeststammkapital einer GmbH ab 1.3.2014 wieder erhöht. Um dennoch weiterhin die Gründung von GmbHs zu erleichtern, wurde mit §10b GmbHG die „gründungsprivilegierte“ GmbH als besondere Gestaltungsvariante der Rechtsform GmbH geschaffen.
Das vorliegende SWK-Spezial gibt Antworten auf die wesentlichen, die Gründungsprivilegierung betreffenden Fragestellungen und richtet sich dabei an Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Notarinnen/Notare, Steuerberater/innen sowie Organwalter/innen und Gesellschafter/innen von GmbHs: