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Research
Durch das mit 1. 7. 1993 in Kraft getretene Bundespflegegeldgesetz wurde für rund 260.000 pflegebedürftige und behinderte Personen ein einheitliches Pflegegeldsystem geschaffen. Mit diesem Gesetz wurde, ergänzt durch gleichartige Landesgesetze und eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen, die Pflegevorsorge in umfassender Weise neu geordnet und den geänderten Bedürfnissen angepaßt. Der Kommentar enthält neben der Vereinbarung gem Art 15a B-VG über Maßnahmen für pflegebedürftige Personen und den begleitenden bundes- und landesgesetzlichen Regelungen ein ausführliches Sachverzeichnis sowie eine Inhaltsübersicht zu allen wichtigen Paragraphen des Bundespflegegeldgesetzes.