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Das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel
Unter besonderer Berücksichtigung von Schutzvoraussetzungen und Schutzbereich in der Schweiz und in der EU
von Kilian SchärliPharmapatente werden zu einem sehr frühen Zeitpunkt angemeldet, da aufgrund des Erstanmelderprinzips ein erhebliches Risiko besteht, von Entwicklungen eines Wettbewerbers überholt zu werden. Um neue Arzneimittel auf den Markt bringen zu können, müssen forschende Unternehmen umfangreiche Studien zu deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durchführen, weshalb nur ein Teil der Schutzdauer eines solchen Patentes wirtschaftlich verwertet werden kann.
Ergänzende Schutzzertifikate kompensieren diese wirtschaftliche Benachteiligung, indem sie die Schutzdauer des Patents für das Erzeugnis um bis zu fünf Jahre verlängern und forschenden Unternehmen zusätzlichen Schutz zum Zwecke der Förderung der Forschung im pharmazeutischen Bereich, die entscheidend zur ständigen Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung beiträgt, gewähren.
Ergänzende Schutzzertifikate kompensieren diese wirtschaftliche Benachteiligung, indem sie die Schutzdauer des Patents für das Erzeugnis um bis zu fünf Jahre verlängern und forschenden Unternehmen zusätzlichen Schutz zum Zwecke der Förderung der Forschung im pharmazeutischen Bereich, die entscheidend zur ständigen Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung beiträgt, gewähren.