Einleitungsartikel und Personenrecht von Sibylle Hofer | ISBN 9783727215568

Einleitungsartikel und Personenrecht

von Sibylle Hofer und Stephanie Hrubesch-Millauer
Mitwirkende
Autor / AutorinSibylle Hofer
Autor / AutorinStephanie Hrubesch-Millauer
Buchcover Einleitungsartikel und Personenrecht | Sibylle Hofer | EAN 9783727215568 | ISBN 3-7272-1556-9 | ISBN 978-3-7272-1556-8

Einleitungsartikel und Personenrecht

von Sibylle Hofer und Stephanie Hrubesch-Millauer
Mitwirkende
Autor / AutorinSibylle Hofer
Autor / AutorinStephanie Hrubesch-Millauer
Das vorliegende Buch behandelt die Einleitungsartikel (Art. 1-9 ZGB) sowie das Personenrecht (Art. 11-89bis ZGB; unter Berücksichtigung des neuen Erwachsenenschutzrechts). Es eignet sich nicht nur als Lehrmittel im Studium und zur Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung, sondern auch als Überblick für den praktisch tätigen Juristen.
Der Einleitungstitel des Zivilgesetzbuches hat in der Anwendung des gesamten Privatrechts eine zentrale Bedeutung und strahlt massgeblich auf andere Rechtsgebiete aus. Der 1. Teil des vorliegenden Lehrbuches befasst sich schwergewichtig mit der Rechtsanwendung (Gesetzesauslegung, Lückenfüllung usw.) und dem Grundgehalt tragender Rechtsinstitute (z. B. Gebot des Handelns nach Treu und Glauben, Verbot des Rechtsmissbrauchs, guter Glaube) sowie deren Auswirkungen im System des Privatrechts. Die Einführung in die Einleitungsartikel liefert zudem u. a. durch die Darstellung der Methoden der Rechtsfindung zentrales Grundwissen für die juristische Falllösung.
Das Personenrecht (2. und 3. Teil) enthält die Erläuterung derjenigen Aspekte, die sich auf die Person als Rechtssubjekt beziehen. Es umfasst die Bestimmungen des ZGB zu den natürlichen und juristischen Personen. Bei den natürlichen Personen wird ein besonderes Augenmerk auf die Handlungs- und Rechtsfähigkeit gelegt. Bei den juristischen Personen werden neben einem allgemeinen Teil auch die Rechtsformen des Vereins und der Stiftung erläutert. Die Ausführungen zum Persönlichkeitsschutz behandeln sowohl den internen als auch den externen Persönlichkeitsschutz samt den Rechtsbehelfen.