Der medienrechtliche Auskunftsanspruch gegen Strafverfolgungsbehörden von Steffen Rittig | Voraussetzungen und Grenzen des medienrechtlichen Auskunftsanspruchs der Presse, des Rundfunks, der elektronischen Presse und des Films gegen die Staatsanwaltschaft, die Polizei und andere strafverfolgend tätige Behörden unter besonderer Berücksichtigung | ISBN 9783736970335

Der medienrechtliche Auskunftsanspruch gegen Strafverfolgungsbehörden

Voraussetzungen und Grenzen des medienrechtlichen Auskunftsanspruchs der Presse, des Rundfunks, der elektronischen Presse und des Films gegen die Staatsanwaltschaft, die Polizei und andere strafverfolgend tätige Behörden unter besonderer Berücksichtigung

von Steffen Rittig
Buchcover Der medienrechtliche Auskunftsanspruch gegen Strafverfolgungsbehörden | Steffen Rittig | EAN 9783736970335 | ISBN 3-7369-7033-1 | ISBN 978-3-7369-7033-5
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Der medienrechtliche Auskunftsanspruch gegen Strafverfolgungsbehörden

Voraussetzungen und Grenzen des medienrechtlichen Auskunftsanspruchs der Presse, des Rundfunks, der elektronischen Presse und des Films gegen die Staatsanwaltschaft, die Polizei und andere strafverfolgend tätige Behörden unter besonderer Berücksichtigung

von Steffen Rittig
Der Autor geht der Frage nach, inwieweit den in- und ausländischen Medien ein verfassungsunmittelbarer und/oder ein gesetzlicher medienbezogener Auskunftsanspruch speziell gegen Strafverfolgungsbehörden zusteht. Die Ausführungen bleiben dabei nicht auf die Presse beschränkt, sondern umfassen auch den Anspruch des Rundfunks, der elektronischen Presse und sogar des Films. Erläutert werden das Grundgesetz sowie alle Landesmedien-, Landespresse- und Landesrundfunkgesetze, der Rundfunkstaatsvertrag (RStV), die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV), die Polizei-Dienstvorschrift PDV 100, die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei, die Publizistischen Grundsätze (Pressekodex) sowie diverse einschlägige Verwaltungsvorschriften, insbesondere die der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Dabei nehmen die Gründe zur Auskunftsverweigerung und zur Auskunftsverkürzung breiten Raum ein. Die außergerichtliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs wird ebenso beleuchtet wie auch dessen gerichtliche Durchsetzung.