×
Bremisches Landesjagdgesetz - LJagdG 2023
von Ronny StudierDas Bremische Landesjagdgesetz regelt die Jagdausübung im Bundesland Bremen und dient dem Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen.
Die Jagd darf nur von Jägerinnen und Jägern ausgeübt werden, die eine entsprechende Jägerprüfung abgelegt haben und im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind. Das Gesetz regelt zudem den Schutz von Wildtieren, insbesondere von jagdbaren Arten, wie beispielsweise Hirsch, Wildschwein oder Fasan.
Die Jagd darf nur von Jägerinnen und Jägern ausgeübt werden, die eine entsprechende Jägerprüfung abgelegt haben und im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind. Das Gesetz regelt zudem den Schutz von Wildtieren, insbesondere von jagdbaren Arten, wie beispielsweise Hirsch, Wildschwein oder Fasan.