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Bedienstete aller Bundesbehörden und Landesbehörden sowie Bahn und Post, öffentlichrechtliche Institutionen, Rundfunkanstalten, Wirtschaftsunternehmen.
Der „Meyer/Fricke“ ist das Reisekostenwerk für den öffentlichen Dienst. Es ist gleichzeitig in vielen Bereichen der Wirtschaft vertreten, die die Bundesvorschriften entsprechend anwenden. Die Gliederung:
Die Autoren sind bzw. waren Angehörige der für das Reisekosten- und Trennungsgeldrecht zuständigen Referate der Ministerien des Bundes und der Länder sowie Dozenten für Reisekostenrecht an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.
Die Autoren sind bzw. waren Angehörige der für das Reisekosten- und Trennungsgeldrecht zuständigen Referate der Ministerien des Bundes und der Länder sowie Dozenten für Reisekostenrecht an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.