Der Kommentar ist von Praktikern für Praktiker geschrieben, allerdings mit der klaren Tendenz,
Rechtsprobleme eingehend und begründet darzustellen. Es ist wohltuend, auch auf Kommentarebene
eine argumentative und nicht nur postulierende Ausführung zu finden. Die Materialfülle ist beeindruckend
ebenso wie das Niveau der Überlegungen.
Das Werk wird jedem, der es zur Hand hat, viel Freude bereiten.
Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Europa Universität Viadrina, Frankfut (Oder)
ZTR 12 / 2010
Der Kommentar der hessischen Verwaltungsrichter zum Beamtenrecht [zum Beamtenstatusgesetz] stellt eine umfassende und tiefgründige Kommentierung des in seiner Konzeption nicht unumstrittenen Bundesgesetzes dar. Die „Gesetzgebungshinweise“, mit denen die Kommentierung der einzelnen Paragrafen jeweils beginnt, sind nicht nur historisch interessante Erläuterungen zu der geregelten Materie, sonder liefern einen hervorragenden Einstieg in die folgende Sachkommentierung. Diese enthält umfangreiche Nachweise zu Rechtsprechung und Literatur und ist höchst aktuell.
Dr. Sabrina Schönrock
ZBR 6 / 2010
×
Landesbehörden, Stadt- und Kreisverwaltungen, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Gerichte, Schulen
Das Loseblattwerk: