Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und Krankenhäuser, Institutionen des Gesundheitswesens, Krankenkassen, Abrechnungsstellen
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand 01.07.2022
Ausgabe mit Euro-Beträgen auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungswertes
Der neue EBM: Ihre unverzichtbare Abrechnungsgrundlage für die Behandlung Ihrer gesetzlich krankenversicherten Patienten
Das ist neu:
Vertragsärztliche Abrechnung up to date!
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