×
Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen, Gerichte, Arztpraxen, Chefärztinnen und Chefärzte, Privatärztliche Verrechnungsstellen
Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Stand 1. April 2022 (inkl. 40. Ergänzungslieferung)
herausgegeben von Regina Klakow-FranckPrivatliquidation aktuell und rechtssicher
Das Grundwerk GOÄ-Kommentar des Deutschen Ärzteverlages ist ein Standardkommentar zur Privatliquidation. Der Kommentar wird häufig von Privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Gerichten ihren Entscheidungen zugrunde gelegt. Der Praxisnähe dienen besonders die Berücksichtigung von Stellungnahmen der Ärztekammern, der Beschlüsse der Ausschüsse der Bundesärztekammer und der aktuellen Rechtsprechung.
Der Kommentar ist als Loseblattsystem mit Ergänzungslieferungen angelegt, um die Aktualität für die Zukunft zu garantieren. Damit ist das Werk ein seriöser Ratgeber für Arztpraxen, Chefärztinnen und Chefärzte, Privatärztliche Verrechnungsstellen und Private Krankenversicherungen.
Was ist neu in der 40. Ergänzungslieferung? Paragraphenteil: Vollständig überarbeitet und erweitert wurde die Kommentierung zu § 5 GOÄ. Hier wurden u. a. die Auslegung von § 5 Abs. 2 Satz 4 GOÄ, sowie die strittige Frage der Begründungspflicht bei Überschreitung des Schwellenwertes im Zusammenhang mit einer abweichenden Honorarvereinbarung ausführlicher dargestellt. <> Laboratoriumsuntersuchungen:
Der Kommentar ist als Loseblattsystem mit Ergänzungslieferungen angelegt, um die Aktualität für die Zukunft zu garantieren. Damit ist das Werk ein seriöser Ratgeber für Arztpraxen, Chefärztinnen und Chefärzte, Privatärztliche Verrechnungsstellen und Private Krankenversicherungen.
Was ist neu in der 40. Ergänzungslieferung? Paragraphenteil: Vollständig überarbeitet und erweitert wurde die Kommentierung zu § 5 GOÄ. Hier wurden u. a. die Auslegung von § 5 Abs. 2 Satz 4 GOÄ, sowie die strittige Frage der Begründungspflicht bei Überschreitung des Schwellenwertes im Zusammenhang mit einer abweichenden Honorarvereinbarung ausführlicher dargestellt. <> Laboratoriumsuntersuchungen: