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Altersteilzeit 2002
Recht und Praxis in caritativen Einrichtungen
Nicht nur im gewerblichen Bereich, auch in caritativen Einrichtungen und Diensten nimmt die Zahl der Altersteilzeitbeschäftigten stetig zu. Für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird damit ein vorzeitiger und sozialverträglicher Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Dienstgeber können personalpolitische Ziele einer Verjüngung oder eines Abbaus ihrer Mitarbeiterzahl und -struktur verfolgen.
Den rechtlichen Rahmen für die Schaffung von Altersteilzeitdienstverhältnissen bilden die Anlage 17 AVR, das Altersteilzeitgesetz und verschiedene sozialrechtliche sowie steuerrechtliche Regelungen. Diese sind bei der Einführung und Gestaltung von Altersteilzeitarbeit in caritativen Einrichtungen und Diensten zu berücksichtigen. Mit dem vorliegenden Buch bieten die Autoren eine umfassende Darstellung aller Problembereiche für die Personalpraxis an.
Den rechtlichen Rahmen für die Schaffung von Altersteilzeitdienstverhältnissen bilden die Anlage 17 AVR, das Altersteilzeitgesetz und verschiedene sozialrechtliche sowie steuerrechtliche Regelungen. Diese sind bei der Einführung und Gestaltung von Altersteilzeitarbeit in caritativen Einrichtungen und Diensten zu berücksichtigen. Mit dem vorliegenden Buch bieten die Autoren eine umfassende Darstellung aller Problembereiche für die Personalpraxis an.