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Empfehlungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Rohstoffabbauvorhaben
von Klaus Müller-Pfannenstiel, Ulrich Tränkle, Thomas Beisswenger und Wolf Müller, herausgegeben von Bundesamt für NaturschutzFür die Genehmigung von Rohstoffabbauverfahren existiert kein einheitliches Zulassungsrecht. Die Zuordnung zu den einzelnen Fachgesetzen erfolgt über die verschiedenen Rohstoffe und die jeweiligen Abbauverfahren. Das Naturschutzrecht ist hinsichtlich der Bewältigung von Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, die in der Regel mit der Gewinnung von Rohstoffen verbunden sind, maßgeblich. In den bundesrechtlichen Vorgaben sowie in den Naturschutzgesetzen der Länder werden die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung festgelegt. Die Verknüpfung dieser Anforderungen mit den verschiedenen Zulassungsverfahren nach Berg-, Wasser-, Immissions- und Baurecht bildet die Grundlage für die vorliegende Empfehlung zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Rohstoffabbauvorhaben.