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Freiwillige Feuerwehren
Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
FwDV 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 3 regelt, wie die taktischen Einheiten Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe und Zug im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz arbeiten. Die hier festgelegte Gliederung der taktischen Einheiten gilt darüber hinaus auch für alle anderen Einsatzarten.
Diese Vorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) auf der 21. Sitzung am 20. und 21.02.2008 in Kassel genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Diese Vorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) auf der 21. Sitzung am 20. und 21.02.2008 in Kassel genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.