Sondergutachten 28. Kartellpolitische Wende in der Europäischen Union? Zum Weißbuch der Kommission vom 28. April 1999 von Monopolkommission | Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 b Abs. 1 Satz 4 GWB | ISBN 9783789064319

Sondergutachten 28. Kartellpolitische Wende in der Europäischen Union? Zum Weißbuch der Kommission vom 28. April 1999

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 b Abs. 1 Satz 4 GWB

von Monopolkommission
Buchcover Sondergutachten 28. Kartellpolitische Wende in der Europäischen Union? Zum Weißbuch der Kommission vom 28. April 1999 | Monopolkommission | EAN 9783789064319 | ISBN 3-7890-6431-9 | ISBN 978-3-7890-6431-9

Sondergutachten 28. Kartellpolitische Wende in der Europäischen Union? Zum Weißbuch der Kommission vom 28. April 1999

Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 b Abs. 1 Satz 4 GWB

von Monopolkommission
In ihrem Sondergutachten 28 wendet sich die Monopolkommission gegen die Vorschläge der EU-Kommission, die diese in ihrem Weißbuch vom 28. April 1999 über die Modernisierung der Vorschriften zur Anwendung der Artt. 81 und 82 EGV dargelegt hat.
Die Monopolkommission äußert erhebliche wettbewerbspolitische Bedenken gegen die vorgeschlagene Neufassung der Kartellverordnung, die das bisher geltende Kartellverbot mit Administrativvorbehalt in ein System der Legalausnahme überführen soll. Da in einem solchen System die Anmeldung einer Wettbewerbsbeschränkung entfällt, sind Informationsdefizite bei den Kartellbehörden und mangelnde Transparenz für betroffene Dritte die Folge. Eine Selbstveranlagung der Unternehmen aber kann das öffentliche Interesse am Schutz des Wettbewerbs keinesfalls gewährleisten. Soweit eine grundsätzliche Reformbedürftigkeit der bisherigen Verfahrensregeln – z. B. wegen der Arbeitsüberlastung der EU-Kommission durch das bisherige Anmeldeverfahren – nicht bestritten wird, so sieht die Monopolkommission doch andere, verhältnismäßigere Optionen als vorzugswürdig an, die »dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb« verpflichtet bleiben.